Seit Einführung des neuen Rechts ist bei der Durchführung der Feuerstättenschau ein Feuerstättenbescheid zu erlassen. Der Bescheid enthält die Information, wann und welche Überprüfungs-, Kehr- und Messarbeiten durchzuführen sind. Dieser Bescheid ist bei Änderung der Verhältnisse, etwa wenn neue Anlagen eingebaut oder bisher stillgelegte Anlagen neu in Betrieb genommen werden, entsprechend anzupassen. Die Kontrolle, ob die Tätigkeiten ausgeführt worden sind, erfolgt über ein Formblattsystem (Formblatt: siehe Kehr- und Überprüfungsordnung, Anlage 2).