Energieberater aus der Region Schornsteinfeger stellen Energieausweise aus .
Wer sein Haus vermieten oder verkaufen möchte, muss möglichen Interessenten einen Energieausweis vorlegen. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen einem bedarfsorientierten und einem verbrauchsorientierten Ausweis. Nicht jeder Hausbesitzer hat die Wahl, erklärt der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks. Bei nicht modernisierten Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist ein bedarfsorientierter Ausweis gesetzlich vorgeschrieben. Für modernisierte oder nach 1. November 1977 gebaute Häuser bzw. Gebäude mit mehr Wohneinheiten kann ein verbrauchsorientierter Energieausweis ausgestellt werden. Da jedoch der Energieverbrauch vom individuellen Verhalten der Bewohner beeinflusst wird und für einen direkten Vergleich nur bedingt aussagekräftig ist, empfehlen Experten den umfangreicheren Bedarfsausweis. Bei diesem errechnet der Fachmann auf Basis verschiedener Angaben wie Baujahr, Gebäudedaten, energetischer Zustand der Gebäudehülle und Art des Heizsystems den Endenergiebedarf eines Wohngebäudes. Der Endenergiebedarf gibt an, wie viel Energie für Heizung und Warmwasser jährlich pro Quadratmeter unter Standardbedingungen verbraucht wird. Für den Verbrauchsausweis sind die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre vorzulegen. In diesem Fall dokumentiert der berechnete Endenergieverbrauch, wie viel Energie für Heizung und falls zentral auch für Warmwasser pro Quadratmeter und Jahr tatsächlich benötigt wurde. Zusätzlich zum Hauptenergieträger (Heizöl oder Erdgas) muss auch der Brennstoffverbrauch von weiteren Wärmequellen berücksichtigt werden. Gemeint sind hier zum Beispiel Kaminöfen.
Auch wenn sich die Formulare optisch gleichen, sind Bedarfs- und Verbrauchsausweis nicht miteinander vergleichbar.
Dies gilt auch für ältere Energieausweise. Ein Haus, das auf der Farbskala in älteren Energieausweisen noch im gelben Mittelfeld auftaucht, würde nach der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) nur noch rot (=ineffizient) erreichen. Grundsätzlich verlieren Energieausweise nach 10 Jahren ihr Gültigkeit. Neu seit Mai 2014 Seit der Novellierung der Energieeinsparverordnung im Jahr 2014 muss jeder Energieausweis mit einer Registrierungsnummer vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBT) ausgestellt werden. Dies soll eine spä- tere Überprüfung durch die zuständigen Behörden ermöglichen. Neu ist auch die Angabe einer Energieeffizienzklasse, wie sie Verbraucher von Kühlschränken oder Waschmaschinen kennen. Hinzu kommen je nach Bedarf individuelle Modernisierungsempfehlungen für das Gebäude. Der ausstellende Fachmann gibt Hinweise, welche Maßnahmen sinnvoll oder bei einem Eigentümerwechsel vorgeschrieben sind, z.B. die Dämmung der obersten Geschossdecke oder ein Heizkesseltausch. Fachmann in der Umgebung suchen Wer einen qualifizierten Energieberater für die Ausstellung eines Energieausweises sucht, hat verschiedene Möglichkeiten von öffentlichen Verbraucher-Informationsstellen bis hin zur Internetrecherche. Allerdings ist eine Orientierung für den Laien aufgrund des vielfältigen Angebots nicht einfach. „Viele Hausbesitzer greifen auf bewährte, persönliche Kontakte zurück und sprechen ihren Schornsteinfeger bei einem seiner Besuche direkt an.“, bestätigt der Bundesverband. Da der Schornsteinfeger je nach Auftrag ohnehin zum Messen, Reinigen oder Überprüfen kommt, vereinfacht sich die Kommunikation. Möglicherweise liegen benötigte Informationen bereits aus Messunterlagen vor. Parallel bietet das Handwerk im gleichnamigen Schornsteinfegernetzwerk unter www. schornsteinfeger.de eine Online-Suche nach Postleizahl und Dienstleistung an.
Mehr Informationen unter www.schornsteinfeger.de